In deutschen Faschingshochburgen geht es jedes Jahr aufs neue wieder rund. An den Festwirt stellt die Karnevalszeit besondere Ansprüche. Umzüge setzen besondere Anforderungen an Organisation und Sicherheit. Erhöhter Alkoholkonsum und ausgelassene Stimmung erwarten besondere Vorsicht und Vorbereitung von den Veranstaltern. Viele Städte und Kommunen geben Informationsblätter heraus, um Beteiligte auf die außergewöhnliche Situation vorzubereiten. Also informieren Sie sich rechtzeitig. Hier einige Tipps und Infos, damit die närrische Zeit auch für Sie lustig bleibt.

Umzüge und Fahrzeuge = Sicherheitsrisiko

Umzüge mit beteiligten Kraftfahrzeugen bergen ein hohes Sicherheitsrisiko. Zum einen verteilt sich ein Umzug auf eine sehr lange Strecke und ist so viel schwieriger zu kontrollieren als eine Veranstaltung an einem fixen Ort zum anderen sind an Umzügen gerade an Fasching Kraftfahrzeuge beteiligt. Fahrzeuge sind deshalb gefährlich, weil man unter ihre Räder kommen oder von ihnen herunterfallen kann. Deshalb gibt es spezielle Vorschriften für den Betrieb von Kraftfahrzeugen auf Umzügen. Es gilt natürlich ein Alkoholverbot für den Fahrer. Außerdem ist eine Person zu bestellen, die auf dem Wagen als Aufsichtsperson fungiert. Vier Personen müssen als Begleitpersonen ab einer Fahrzeuglänge von vier Metern an den Ecken des Faschingswagens mitgehen und aufpassen, dass niemand unter den Wagen fällt. Der Wagen muss je nach Höhe und Breite eine Sicherheitsgutachten haben und muss so konstruiert sein, dass die mitfahrenden Personen sicher sind. Es ist außerdem verboten, Getränke an Umzugsbesucher auszugeben.

Frische Auszogne beim Käfer

 Fett erlaubt  – Leckeres auf die Hand

Die Namensherkunft von Fasching, Fastnacht oder Karneval sagt viel über das typische Faschingsessen aus. Die nach der Karnevalszeit anstehende Fastenzeit ist von dem Verzicht auf Fleisch und anderen “hochwertigen” Lebensmitteln geprägt. Kein Wunder also, dass man es in der Fastnacht (Nacht vor dem Fasten) noch einemal so richtig krachen lassen möchte. Faschingsgerichte sind deftig und lecker, ohne Rücksicht auf Kalorien. In Fett gebackenes, wie die in ganz Deutschland verbreiteten Berliner Pfannkuchen, Krapfen, Kräppel oder Puffel (Name je nach Region) sind fest mit der Faschingszeit verbunden. Ansonsten sind einfache Gerichte gefragt wie Reibekuchen, Sauerkraut, Speck, Eisbein, Kartoffelsuppe, Erbsensuppe, Himmel und Erd, Hering, Matjes und vielem mehr. Die regionale kulinarische Vielfalt ist auch bei diesem Fest riesig. Der konventionelle Bratwurststand fehlt selbstverständlich trotzdem fast nirgends. Nicht zuletzt hilft das Essen gegen die um die Jahreszeit oft noch vorherrschende Kälte und das ein oder andere Bier mehr als vielleicht vernünftig.

Kinder was habt ihr nur wieder angestellt?

Gerade Fasching und Karneval sind eine tolle Attraktion für Kinder und Jugendliche. Bitte achten Sie als Festwirt in dieser Zeit besonders auf den Jugendschutz. Dies betrifft den Konsum von Alkohol sowie das Verweilen in der Öffentlichkeit ohne Aufsichtsperson. Es gelten Deutschlandweit folgende Bestimmungen. Bier und Wein dürfen an Personen mit vollendetem 16. Lebensjahr ausgeschenkt werden. Getränke in denen Branntwein enthalten ist, wie Likör, Schnaps aber auch Alkopops sind erst ab 18 Lebensjahren frei erwerbar. Tabakwaren jeglicher Art dürfen ebenfalls erst mit 18 gekauft werden. Was das Besuchen von Gaststätten, Veranstaltungen und Kneipen anbelangt so gilt für unter 16 jährige, dass dies nur mit einen erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet ist. Ab 16 Jahren ist das alleinige Verweilen bis 24 Uhr erlaubt. Gerade in Kostüm und Verkleidung ist das Alter schwer einschätzbar, also vielleicht doch öfter mal nach dem Ausweis fragen und an stark alkoholisierte ohnehin nichts mehr ausschänken.

fasching karneval luftschlange

Wo kann ich mich informieren?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die hier gemachten Angaben nur der grundlegenden Information dienen. Bitte informieren Sie sich als Festwirt oder Veranstalter bei den lokalen Behörden über konkrete Vorschriften, da diese je nach Bundesland und Stadt unterschiedlich sein können. Entsprechende Ansprechpartner sind z.B. die Stadtverwaltung, die Gemeindeverwaltung oder Landratsämter. Hier bekommen Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Vorschriften für Fahrzeuge
  • Jugendschutz
  • Vorschriften für den Betrieb von Musikanlagen und Lautstärke
  • Allgemeine Sicherheitsvorschriften für öffentliche Veranstaltungen
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