Die Umsetzung von Sicherheits- und Hygienekonzepten bleibt natürlich nicht ohne Kosten. Davon betroffen sind vor allem Wir. Menschen, die im Bereich Gastronomie, Veranstaltungen und allem, was damit zusammenhängt tätig sind. Sicherheits- und Hygienemaßnahmen müssen vorbereitet, durchgeführt und überwacht werden. Das verursacht nicht nur zusätzlichen Aufwand für Mitarbeiter sondern auch hinzukommende Materialkosten. Durch technische Maßnahmen kann die Situation etwas erleichtert werden insbesondere bei größeren Veranstaltungen. Wir möchten euch auf Förderprogramme aufmerksam machen, die es euch ermöglichen Geld zu sparen.

Staatliche Förderung für Sicherheits- und Hygienekonzepte

Der Staat fördert aktuell Maßnahmen, die notwendig sind um die Kontaktsperren der Krise zu überwinden. Das bedeutet, die Kosten für Systeme die Online-Shopping und Online-Ticketing ermöglichen, werden unterstützt. Ebenfalls denkbar ist eine Förderung von technischer Unterstützung der Einlasskontrolle und Besuchererfassung. Intelligente Drehsperren und Scansäulen sind zum Beispiel Maßnahmen, die hier in Betracht kommen. Aber auch einfache Veränderungen zur Einhaltung der Hygienekonzepte gehören dazu.

Überbrückungshilfe III – Was ist neu?

  • Mindestens 30 Prozent an Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021
  • Neuerdings auch Fixkosten in Form von:
    1. baulichen Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020)
    2. Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro, beispielweiße in Form von Aufbau eines Onlineshops, Eintritt Kosten bei große Plattformen
  • Zusatzregelungen für
    1. Kultur und Veranstaltungsbranche (Erstattung von Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend ab März bis Dezember 2020)
    2. stationären Einzelhandel (Abschreibungskosten verderblicher Waren und Ware für Wintersaison 2020/2021, die wegen Lockdowns nicht abgesetzt werden konnten; gilt auch für Hersteller  und Großhändler verderblicher Waren, für die Gastronomie und Zierpflanzenerzeuger)
    3. pyrotechnische Industrie (Transport- und Lagerkosten nach Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk sowie Förderung von Fixkosten März bis Dezember 2020 bei Umsatzrückgang von mindestens 80 Prozent im Dezember 2020 gegenüber Dezember 2019)

Hierbei handelt es sich lediglich um einen Ausschnitt der für den Beitrag relevanten Informationen – mehr unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html

An wen muss ich mich wenden?

Erste Hilfe bekommt man üblicherweise von seinem Steuerberater, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern sowie Rechtsanwälten. Oft werden Maßnahmen auch durch diese beantragt.

Kostenloser online Fördermittelcheck

Die Initiative “Deutschland startet” bietet online eine kostenlose Fördermittelauskunft an. Dabei wird geprüft, wie mit Hilfe staatlicher Fördermittel/Förderprogramme und staatlicher und privater Förderkredite eure persönliche Situation zum Positiven Weiterentwickelt werden kann.

Mehr unter https://www.deutschland-startet.de/

Gemeinsam stark

Wir wünschen weiter starke Nerven und ein gutes Durchhaltevermögen.
Gerne stehen wir für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung!
Auch wenn die Situation mehr als nur eine große Herausforderung darstellt, wollen wir zusammen versuchen trotzdem das Beste herauszuholen in dem wir uns gemeinsam weiterentwickeln und neue Wege erschließen. Denn IHR alle – egal ob Festwirte, Veranstalter, Gastronome und alle die dazugehören um Partys, Feste oder einfache Zusammenkünfte zu realisieren – seid notwendig, um unvergessliche Erlebnisse und Erinnerungen zu schaffen.

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