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Ab 1. Februar wird es ernst – SEPA kommt! Wir geben Ihnen einen Überblick, auf was Sie sich als Unternehmer einstellen müssen. Da gerade in der Festbranche auch viele Vereine aktiv sind, wollen wir auf deren Belange besonders eingehen.

Viele Begriffe, alles Neu? Nein, garnicht so kompliziert wie es aussieht!

Zuerst zu den Begriffen, was bedeutet was und welchen Sinn oder Hintergrund hat die ganze Sache. Beginnen wir mit dem gefürchteten Wort SEPA, dies steht für “Single Euro Payments Area = vereinheitlichtes europäisches Zahlungsgebiet” und soll schlicht darauf hindeuten, dass durch die Umstellung auf das SEPA-Verfahren, der bargeldlose europäische Zahlungsverkehr vereinheitlicht wird. Die Vereinheitlichung gilt für die 28 EU-Staaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz. Bisher unterschieden sich trotz Währungsunion die Verfahren zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in vielen EU-Ländern, SEPA wird dies nun ändern. Der Vorteil liegt auf der Hand, Länderübergreifender Handel wird deutlich vereinfacht.

Anstatt wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben, wird künftig die IBAN und die BIC benötigt. IBAN steht für “International Bank Account Number = internationale Bankkontonummer” und ist eine Kennzahl, die Länderkennzeichen, Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer zusammenfasst. Ergänzt wird die IBAN zunächst noch durch den BIC was für “Business Identifier Code = geschäftlicher Identifizierungscode” steht und der bisherigen Bankleitzahl gleich kommt. Ab 1. Februar 2016 ist auch die BIC bei grenzüberschreitenden Zahlungen hinfällig und es genügt alleine die IBAN. An Ihre IBAN und die BIC Ihrer Bank gelangen Sie in der Regel über die Internetseite ihres Kreditinstituts. Die Vorlagen für SEPA-Mandate sowohl Basis als auch für Firmen erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Wie funktioniert zukünftig Lastschrift und Abbuchung?

So weit so gut. Tiefgreifendere Neuerungen ergeben sich bei Lastschriften. Hier unterscheidet man zwischen zwei Lastschriftverfahren: der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift. Die Basislastschrift steht Verbrauchern und Unternehmen zur Verfügung, die Firmenlastschrift nur zwischen Unternehmen und soll hier die Zahlungsabwicklung erleichtern. Die SEPA-Basislastschrift gleicht in weiten Teilen der bekannten Einzugsermächtigung, sie kann innerhalb von acht Wochen an den Einreicher zurückgegeben werden. Ein Lastschrifteinzug ohne SEPA-Mandat (vorherige Zustimmung zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger über die anstehende Lastschrift) kann innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung zurückgegeben werden.  Die Firmenlastschrift ersetzt das bisherige Abbuchungsverfahren. Vor Ausführung der Transaktion müssen die Mandatsdaten auf Korrektheit und Übereinstimmung mit dem vorliegenden Antrag überprüft werden. Es besteht keine Möglichkeit der Rückgabe einer ausgeführten SEPA-Firmenlastschrift.

Wer als Zahlungsempfänger im Rahmen des SEPA-Verfahrens aktiv werden möchte, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Nummer identifiziert den Zahlungsempfänger eindeutig und kann bei der Deutschen Bundesbank via www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden.

Was bedeutet SEPA für Vereine?

Um am SEPA-Verfahren teilnehmen zu können, muss ein Zahlungsempfänger von seinen Dienstleister (Hausbank) zugelassen sein. Die Hausbank ist Ihnen auch bei der Konvertierung bestehender Kontodaten von Vereinsmitgliedern behilflich, oft lässt sich dies automatisiert abwickeln, was gerade für große Vereine eine enorme Erleichterung darstellt. Bitte beachten Sie, das bei der Berechnung der IBAN spezielle Regeln anzuwenden sind, deshalb sollten Sie sich auch hier zur Sicherheit mit Ihrer Hausbank abstimmen. Jedes Zahlungsmandat braucht eine eindeutige Referenznummer, das bedeutet jedes Vereinsmitglied muss z.B. über die Mitgliedsnummer einer eindeutigen SEPA-Mandatsreferenznummer zugeordnet sein. Da zum Zeitpunkt der Umstellung die Banken sicher hochfrequentiert sind, sollten sie sich also rechtzeitig an Ihren Bankbetreuer wenden um notwendige Schritte abzustimmen.